AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 03:16 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/aa6be8a6-015f-4eff-acbf-56e46c558c8d/

Schadenssanierung versicherter Schäden ab 5.000 EUR

Notice-ID: aa6be8a6-015f-4eff-acbf-56e46c558c8d · Procedure-ID: 02a71611-9587-4a62-8c8a-8faf5fd51706

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Stammdaten

Auftraggeber
Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin, Berlin
Veröffentlicht
13.06.2024
Frist (Submission)
22.07.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Rahmenverträgen zu Leistungen der Schadenssanierung versicherter Schäden ab 5.000 EUR netto im Immobilienbestand der Gewobag und der In Anlage 1 zum Vertrag aufgeführten Beteiligungsgesellschaften. Dies umfasst auch die hierbei anfallenden Management- und Abstimmungsleistungen, insbesondere im Verhältnis zu Versicherungen und Mietern. Auftraggeber des jeweiligen Einzelabrufs ist dabei stets nur die jeweils bestandshaltende Eigentümerin der betroffenen Wohnungen.

Vertragslaufzeit

Beginn
31.12.2024
Ende
31.12.2028
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage
Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).