AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 04:42 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/aae44e42-12b2-4af9-b341-4a6ed65b3782/

Haus B VE 313.2 Fliesenarbeiten

Notice-ID: aae44e42-12b2-4af9-b341-4a6ed65b3782 · Procedure-ID: d6748f3f-2b71-467d-9940-b8874959de25

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Stammdaten

Auftraggeber
Studierendenwerk Thüringen, Jena
Veröffentlicht
04.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45431000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
110.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Haus B der Studierendenwohnanlage in Ilmenau/ Max-Planck-Ring soll umfassend saniert werden. Die vorhandene Gebäudeorganisation mit zentralem Treppenhaus und Mittelgang wird beibehalten. Durch die Entnahme der nichttragenden Innenwände wird die Zellenstruktur aufgelöst und Großzügigkeit für jedes Apartment generiert. Das bestehende Satteldach wird zurückgebaut und durch eine vorgefertigte Holzkonstruktion als neues Vollgeschoss errichtet. Jeder Studierende verfügt über eine private Nasszelle mit Dusche und WC. In allen Obergeschossen sind Wohneinheiten geplant, während die fünf oberen Geschosse (EG, 1-3.OG und neues Staffelgeschoss) komplett dem Wohnen vorbehalten sind, sind im Untergeschoss Technikräume, Hausmeisterbüro, Waschmaschinenraum und Fahrradparken untergebracht.

Vertragslaufzeit

Beginn
19.06.2026
Ende
09.10.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kulturrat 55, Erfurt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).