AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=754757) · Abgerufen am 18.08.2026 20:08 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ac11f290-b9fd-44f3-a705-d013c1f1ffa1/

Luftgestützte Zelte und Zubehör

Notice-ID: ac11f290-b9fd-44f3-a705-d013c1f1ffa1 · Procedure-ID: bfe75e9f-bbac-4068-8172-4bd2cc028de8

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI, Bonn
Veröffentlicht
28.02.2025
Frist (Submission)
02.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
19000000 — Leder und Stoffe
Branche
Textilien & Arbeitsschutz
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Geschätzte Gesamtbedarfsmenge: - 126 Stück Luftgestützte Unterbringungszelte - 26 Stück Isolier/Innenzelte - 26 Stück Sonnendächer davon Mindestabnahmemenge (Festbestellmenge): - 60 Stück Luftgestützte Unterbringungszelte - 10 Stück Isolier/Innenzelte - 10 Stück Sonnendächer Die geschätzte Gesamtbedarfsmenge entspricht der Höchstmenge, weshalb maximal 126 Stück Luftgestützte Unterbringungszelte, 26 Stück Isolier/Innenzelte und 26 Stück Sonnendächer aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden können. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung über die Festbestellmenge hinaus.

Vertragslaufzeit

Periode
36 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
99 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).