AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E32685237) · Abgerufen am 11.08.2026 03:40 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/acaae9e0-9657-4854-b491-a76557df6bcf/

Beschaffung eines IT-Servicemanagement (ITSM) Tools sowie eines IT-Operationmanagement (ITOM) Tools

Notice-ID: acaae9e0-9657-4854-b491-a76557df6bcf · Procedure-ID: 3d5cf591-282c-44cf-beb1-93df7cca91c2

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Stammdaten

Auftraggeber
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, Langen
Veröffentlicht
31.08.2025
Frist (Submission)
29.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
48000000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Beschaffung eines modernen, cloudbasierten IT-Servicemanagement Tools (ITSM) als Ersatz für ein bestehendes veraltetes ITSM und Beschaffung eines cloudbasierten IT-Operationmanagement Tools (ITOM) zur effizienteren Arbeitsabwicklung in der Administrativen IT der DFS. Die Tools sollen in der Cloud gehostet werden. Das Hosting soll in Deutschland oder in der EU erfolgen. Betriebsstandort soll Deutschland oder EU sein. Die Datenhaltung hat in Deutschland oder in der EU zu erfolgen. Der Support hat aus der EU heraus zu erfolgen. Dies bedeutet, dass ein Zugriff durch Supportmitarbeiter außerhalb des EWR nicht gestattet ist.

Vertragslaufzeit

Periode
36 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).