AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 13.04.2026 22:04 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/acdc6cfe-4087-4a39-a57a-cd2e8810c1b3/

Schülerbeförderung Gmund a.Tegernsee 2024/2025

Notice-ID: acdc6cfe-4087-4a39-a57a-cd2e8810c1b3 · Procedure-ID: 008ee505-3bda-4863-a50b-01706f9460c7

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Gmund a. Tegernsee, Gmund a. Tegernsee
Veröffentlicht
11.06.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
60130000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Zuschlagswert
603.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Durchführung der Beförderungsleistungen, die für die Beförderung vonSchülern und Schülerinnen der Grundschule Gmund a. Tegernsee mit Gepäck (z.B.Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und der Schule in beideRichtungen notwendig sind. Zudem umfassen die Beförderungsleistungen auch Fahrtenzwischen der Schule und zu außerschulischen Unterrichtsstätte sowie Fahrten beiNachmittagsunterricht.Es sind voraussichtlich ein 50-Sitzer und ein 22-Sitzer notwendig.Für alle Schüler und Schülerinnen muss ein Sitzplatz vorhanden sein. VoraussichtlicheGesamtbesetztkilometer/Schuljahr: 22.000 km

Vertragslaufzeit

Periode
4 Tage
Beginn
10.09.2024
Ende
29.07.2028
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Wedam Bus GmbH
Vertragsabschluss
03.06.2024
Zuschlagsentscheidung
21.05.2024

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).