AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Schillerschule, Bürstadt - Ersatzneubau - Landschaftsbauarbeiten-Außenanlagen (T3)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Eigenbetrieb Schule und Gebäudewirtschaft - Kreis Bergstraße - Vergabestelle, Heppenheim
- Veröffentlicht
- 30.07.2025
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45112700 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Zuschlagswert
- 1.875.054 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um den Ersatz-Neubau der Schillerschule in Bürstadt. Die Schillerschule ist eine Grundschule mit ca. 650 Schülerinnen und Schülern. Dabei entstehen auf einer BGF von ca. 7.500 m² in 3 Vollgeschossen 24 Klassenräume, Mehrzweck- und Betreuungsräume sowie die Schulverwaltung, des weiteren Technikräume. Die hier zu beauftragenden Leistungen umfassen das Wiederherstellen bzw. die Neugestaltung der Außenanlagen und beinhalten Landschaftsbauarbeiten mit folgendem Umfang: - ca. 5.500 m³ Erdarbeiten für Entwässerungs- und Oberbauarbeiten - ca. 2.700 m³ Schotter als Frostschutzschicht bzw. Schottertragschicht - ca. 500 m Bordsteine - ca. 2.650 m² Betonsteinpflaster - ca. 2.200 m² Asphaltbelag - ca. 525 m² wassergebundene Wegedecke - ca. 3000 m² Rasen- und Pflanzflächen - 33 Stück verschiedene Baumpflanzungen - ca. 1300 Stück verschiedene Strauchpflanzungen - 1 Stück Rigolenanlage mit Sedimentationsanlage und Notüberlauf - ca. 480 m Erdleitung für Fernheizung - 19 Stück Fundamente für Straßenbeleuchtungsmasten inkl. ca. 340m Kabelgraben
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 29.08.2025
- Ende
- 18.12.2026
Vergabe-Status
- Auftragnehmer
- Gramenz Neubau GmbH
- Vertragsabschluss
- 28.07.2025
- Zuschlagsentscheidung
- 07.07.2025
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 26.05.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.