AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvereinbarung Umzugsdienstleistungen RKH Gesundheit
Stammdaten
- Auftraggeber
- RKH Regionale Kliniken Holding und Services GmbH, Ludwigsburg
- Veröffentlicht
- 07.03.2025
- Frist (Submission)
- 08.04.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 98392000 — Sonstige Dienstleistungen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Gegenstand ist die Erbringung von Umzugs-, Transport- und Verbringungstätigkeiten (konkretisiert im Leistungsverzeichnis). Der Abschluss der Rahmenvereinbarung erfolgt pro Los. Die Leistung gliedert sich in Umzugsdienstleistungen und Fahrtkosten. Für Los 1 KLB+ OKM werden über 4 Jahre Höchstlaufzeit ca. 5.500 Stunden geschätzt Für Los 2 EKK + KLK werden über 4 Jahre Höchstlaufzeit ca. 900 Stunden geschätzt — Gegenstand ist die Erbringung von Umzugs-, Transport- und Verbringungstätigkeiten (konkretisiert im Leistungsverzeichnis). Der Abschluss der Rahmenvereinbarung erfolgt pro Los. Die Leistung gliedert sich in Umzugsdienstleistungen und Fahrtkosten. Für Los 1 KLB+ OKM werden über 4 Jahre Höchstlaufzeit ca. 5.500 Stunden geschätzt Für Los 2 EKK + KLK werden über 4 Jahre Höchstlaufzeit ca. 900 Stunden geschätzt
Lose
2 Lose.
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Rahmenvereinbarung Umzugsdienstleistungen KLB,OKM
- Erfüllungsort
- Ludwigsburg
Los 2 — Rahmenvereinbarung Umzugsdienstleistungen EKK, KLK
- Erfüllungsort
- Mühlacker
Vertragslaufzeit
- Periode
- 2 Jahre
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 6 Wochen
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 08.04.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.