AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 08:36 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ae160c79-5b6b-49cf-aa16-a115e1b61c64/

Generalplanungsleistungen Neubau Hallenbad Neubrandenburg

Notice-ID: ae160c79-5b6b-49cf-aa16-a115e1b61c64 · Procedure-ID: 473683cf-0774-4ca6-8fdf-409d8166b4c7

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Stammdaten

Auftraggeber
Neubrandenburger Stadtwerke GmbH, Neubrandenburg
Veröffentlicht
02.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte in Mecklenburg-Vorpommern plant die Neuerrichtung eines modernen Hallenbades. Die Bauherrenfunktion übernimmt die Neubrandenburger Stadtwerke GmbH. Die Stadtvertreterversammlung hat die europaweite Ausschreibung der Architektur- und Planungsleistung für den Bau eines Hallenbades durch die Neubrandenburger Stadtwerke GmbH in Neubrandenburg beschlossen. Die Vergabe von Planungsleistungen als Generalplanungsleistungen ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Die Planungszeit in Unterteilung nach Leistungsphasen gemäß HOAI beginnt im August 2025. Die Vorplanung ist im I. Quartal 2026 dem Auftraggeber zu übergeben.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2025
Ende
31.03.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
36 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).