AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 16:46 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b0092d5c-52c6-468d-a300-f20d0caf3070/

Generalplanerleistungen für den Neubau einer Sporthalle mit Zuschauertribüne und weiteren Sport- und Bewegungsflächen in 45894 Gelsenkirchen

Notice-ID: b0092d5c-52c6-468d-a300-f20d0caf3070 · Procedure-ID: 6046cff7-01fa-4eb8-83be-4a8203697a29

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Stammdaten

Auftraggeber
Gelsenkirchener Entwicklungsgesellschaft mbH, Gelsenkirchen
Veröffentlicht
24.03.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Auftraggeber hat Generalplanerleistungen für den Neubau einer 3-Feld-Sporthalle mit Zuschauertribüne und weiteren Sport- und Bewegungsflächen einschließlich aller erforderlichen Frei- und Außenlagen in 45894 Gelsenkirchen vergeben. Neben der Sporthalle soll der Auftragnehmer auch die angrenzenden Außenanlagen des Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasiums und des Max-Planck-Gymnasiums neu planen und dabei insbesondere Sport- und Bewegungsflächen berücksichtigen. Zu den Leistungen des Generalplaners zählen die folgenden Leistungsbilder: - Gebäude und Innenräume; - Tragwerksplanung; - Technische Ausrüstung; - Freianlagen; - Bauphysik; - Brandschutz; - Barrierefreiheit.

Vertragslaufzeit

Periode
39 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
09.03.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).