AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/b01a3281-c302-440d-aa3a-0b3d7b665cea) · Abgerufen am 23.09.2026 22:43 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b01a3281-c302-440d-aa3a-0b3d7b665cea/

Umbau und Erweiterung der Albert-Schweitzer-Schule - hier: Gerüstarbeiten

Notice-ID: b01a3281-c302-440d-aa3a-0b3d7b665cea · Procedure-ID: 35229604-459c-4767-ad21-c6dcf36f7550

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Oelde, Oelde
Veröffentlicht
16.09.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45262100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Oelde hat, für den Umbau und die Erweiterung der Albert-Schweitzer-Schule in Oelde die Rohbauarbeiten im Rahmen eines "Offenen Verfahrens" beauftragt. Das Bestandsgebäude der Albert-Schweitzer-Schule Oelde soll umgebaut und erweitert werden. Das zweigeschossige Schulgebäude mit Unterkelerung wurde 1956 als einhüftige Flurschule in Massivbauweise errichtet. Der Zwischenbau mit Erschließungstrakt wurde 2007 errichtet. Das Hausmeistergebäude ist ebenfalls von 1956 und wird im Zuge der Abbruchmaßnahmen vollständig zurückgebaut. Das Schulgelände ist ringsherum durch Stabgitterzaunelemente und Bauzaunelementen eingezäunt.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Gerüstbautechnik Bosch GmbH & Co. KG
Vertragsabschluss
07.09.2026
Zuschlagsentscheidung
31.08.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).