AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/b02e1f8b-58ce-4059-8e0d-853d534f7537) · Abgerufen am 03.11.2026 03:56 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b02e1f8b-58ce-4059-8e0d-853d534f7537/

217-479 FWH-2026 Neubau Feuerwehrgerätehaus, hier: Funkturm

Notice-ID: b02e1f8b-58ce-4059-8e0d-853d534f7537 · Procedure-ID: e381f3ed-c122-4c01-99f5-02809a8552c7

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Stammdaten

Auftraggeber
GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH, Essen
Veröffentlicht
23.08.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
133.827 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die GVE Grundstückverwaltung Stadt Essen GmbH wurde mit der Durchführung von Planungs- und Umsetzungsschritten für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr in Werden/Heidhausen für die Stadt Essen beauftragt. Damit verbunden sind die Baufeldfreimachung und der Rückbau des Bestandes. Das bestehende Gebäude wurde um 1962 in Massivbauweise errichtet und verfügt über ein teilweise oberirdisches Kellergeschoss, ein Erdgeschoss, ein Obergeschoss und einen angrenzenden Schlauchturm. Die Wache wird durch einen Neubau ersetzt.

Vertragslaufzeit

Beginn
25.08.2026
Ende
27.05.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Turmbau Steffens & Nölle GmbH
Vertragsabschluss
21.08.2026
Angebotsspanne
137.946 – 158.904 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).