AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 23:57 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b0544736-9607-489f-a9d8-49db905df6d6/

BvA_Arch_Stadt Ingolstadt - Hochbauamt_Neustrukturierung von Sportanlagen an der Bezirkssportanlage Süd-Ost

Notice-ID: b0544736-9607-489f-a9d8-49db905df6d6 · Procedure-ID: b1d4561f-98aa-4ca1-b7c6-cb78c31f15f1

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Ingolstadt - Hochbauamt, Ingolstadt
Veröffentlicht
16.05.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
861.929 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Ingolstadt plant eine Neuorganisation der Bezirkssportanlage Süd-Ost an der Geisenfelder Straße 1, wobei die Planung in zwei Bereiche unterteilt wird. Der Bereich A beinhaltet den Tribünenbau mit den Funktionsräumen für Amateur- und Breitensportveranstaltungen sowie die Neugestaltung der Freiflächen und Freisportanlagen für den Vereinssport, während der Bereich B die Anlagen für den Schulsportbetrieb der angrenzenden Mittelschule sowie Wirtschaftsschule einfasst. Darin enthalten sind die Ballspielhalle mit Dojo, die Freisportanlagen für den Schulsport, inklusive die dafür benötigten Betriebsräume und die Freianlagen. Im Vorfeld zu den VgV-Verfahren wurden die Erbpachtverhältnisse neu geregelt. Die bestehenden Sporthallen des Vereinssport und das Trainings-Rasenspielfeld sind nicht im Umfang der nachfolgenden Planung für die Neuorganisation enthalten. Siehe Anlagen Lageplan Eingrenzung Planungsareal. Zuständigkeit des Architekten ist der Abbruch des Tribünenbaus, die Planung der Neuerrichtung des Tribünenbaus mit Funktionsräumen, die Planung der Ballspielhalle mit Dojo und den dazugehörigen Betriebsräumen, sowie die Betriebsräume für die Freisportanlagen. In Leistungsstufe 1 ist ein intensiver Abstimmungsbedarf mit der Fachplanung Freianlagenplanung erforderlich bezüglich der Positionierung und Einbindung der Gebäude Ballspielhalle und Tribünenbauwerk in die Neugestaltung der Gesamtanlage. Hierbei wird die Verantwortung der Koordinierung bei den Leistungen des Freianlagenplaners liegen. Im Zuge der Objektüberwachung ist ebenfalls ein erhöhter Koordinierungsbedarf absehbar, welcher ebenfalls bei den Leistungen des Freianlagenplaners als Leistungsbild Bauoberleitung ausgeschrieben wird. Vergeben werden hierfür die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI i.V. m. Anl. 10 Nr. 10.1. Außerdem werden folgende besonderen Leistungen (konkretere Beschreibungen siehe Honorarblatt) vergeben: - Mitwirken bei der Kredit- und Fördermittelbeschaffung (LPH 2) - Aufstellen von Raumbüchern (LPH 2) - Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke (LPH 2) - Fortschreiben von Raumbüchern (LPH 3) - Fortschreiben von Raumbüchern in detaillierter Form (LPH 5) - Mitwirken bei der Mittelabflussplanung (LPH 7) - Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben von differenzierten Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen (LPH 8) - Mitwirken bei der Abrechnung von Fördermitteln (LPH 8) - Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (LPH 9) Zudem ist der Architekt für die KG 200 sowie für die KG 600 (jedoch nur anteilige Berücksichtigung in den Kosten) zuständig.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
16.05.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).