AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvertrag für Gebinde - Behälter - Kanister - Fässer für Sonderabfälle und infektiöse Abfälle
Stammdaten
- Auftraggeber
- Technische Universität München, Garching
- Veröffentlicht
- 25.08.2026
- Frist (Submission)
- 28.09.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 44610000 — Baumaterialien
- Branche
- Entsorgung & Recycling
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 385.925 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Technische Universität München (kurz TUM genannt) ist die einzige Technische Universität in Bayern. Sie ist mit über 55.000 Studenten eine der größten Technische Hochschulen in Deutschland. Ihr Stammsitz ist München. Die TUM verarbeitet, verwertet und entsorgt ihre Abfälle auf Grundlage des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen KrWG, des Bayerischen Abfallgesetz (BayAbfG) und der Gewerbeabfall-Verordnung (GewAbfV). Die ausgeschriebenen Gebinde und Behälter werden vorrangig für die gesetzes-konforme Zwischenlagerung, Transport und Entsorgung von Sonderabfällen an den jeweiligen TUM Standorten eingesetzt. Die ausgeschriebenen Leistungen werden von der TUM grundsätzlich für die TUM Standorte nach den Ausschreibungsunterlagen z. 01.01.2027 neu vergeben. Die TUM schreibt die zu erbringenden Lieferleistungen für alle benötigten Behältertypen Kanister/Fässer/Behälter/Boxen f. med. Abfälle.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2027
- Ende
- 31.12.2031
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 78 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 28.09.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.