AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 09:10 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b0e8804a-a4f4-408b-982b-f8d2f65333c9/

Beschaffung Spracherkennungssoftware

Notice-ID: b0e8804a-a4f4-408b-982b-f8d2f65333c9 · Procedure-ID: d6c5b33d-3350-468b-a070-5ae32fde8fb4

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Stammdaten

Auftraggeber
Erzgebirgsklinikum gGmbH, Annaberg-Buchholz
Veröffentlicht
12.04.2024
Frist (Submission)
14.05.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72260000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
600.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Vergabe ist in zwei Lose unterteilt dabei ist Los 1 die Beschaffung von Spracherkennungssoftware für digitale Pflege-/Behandlungsdokumentation und Los 2 die Beschaffung von Aufnahmegeräten für die digitale Pflege / Behandlungsdokumentation Los 1: Der Auftraggeber beabsichtigt die Einführung einer Spracherkennungssoftware zur Erfüllung wesentlicher Vorgaben des Krankenhauszukunftsgesetztes (KHZG) und Modernisierung der digitalen Infrastruktur. Mit diesem Vergabeverfahren soll eine Spracherkennungssoftware für die digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation beschafft werden. Spracherkennungssoftware in diesem Sinne meint ein Programm, das in der Lage ist, über Audioaufnahmegeräte eingesprochene Wörter in Text umzuwandeln und in verschiedene Programme einzufügen.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
45 DAYS

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).