Neubau Grundschule und Sporthalle an der Hermann-Allmers-Straße in Cuxhaven - Planungsleistungen
Stadt Cuxhaven · Cuxhaven · Niedersachsen
Beschreibung
Die Stadt Cuxhaven plant den Neubau einer vierzügigen Grundschule und einer Sporthalle mit zwei Hallenplätzen auf einem städtischen Grundstück in der Hermann-Allmers-Straße in Cuxhaven. Die Stadt Cuxhaven ist Trägerin der Grundschule "Gorch-Fock-Schule". Sie ist eine offene Ganztagsschule. Die Grundschule ist zusammen mit einer Oberschule in einem gemeinsamen Gebäude untergebracht. Aus räumlichen Gründen hat die Stadt Cuxhaven entschieden, für die Grundschule einen Neubau zu errichten, in den sie nach Fertigstellung des Gebäudes umziehen wird. Der Neubau soll für eine vierzügige Grundschule als Ganztagsschule ausgelegt werden. Das pädagogische Konzept soll im Zuge der Neubauplanung überarbeitet werden. Die vierzügige Schule soll für 400 Schülerinnen und Schüler konzipiert werden. Das Kollegium umfasst 22 Lehrkräfte, 18 Personen Pädagogisches Personal, zwei Schulsozialpädagoginnen, eine Schulverwaltungskraft und einen Hausmeister. Auf demselben Grundstück in 27472 Cuxhaven, Hermann-Allmers-Straße befindet sich gegenwärtig eine Sporthalle, die Hermann-Allmers-Halle. Diese Halle ist abgängig und soll daher abgebrochen und durch einen Neubau mit zwei Hallenplätzen ersetzt werden. Die Baukosten (KG 300 - 400) für die Schule inkl. Sporthalle werden nach derzeitigen ersten Schätzungen auf ca. 23 Mio. EUR brutto geschätzt. Es ist das Ziel Baukosteneinsparungen zu ermitteln. In einem separaten Vergabeverfahren wird die Projektsteuerung für dieses Bauvorhaben ausgeschrieben.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung von Planungsleistungen für den Neubau einer vierzügigen Grundschule mit Sporthalle in Cuxhaven mit geschätzten Baukosten von ca. 23 Mio. EUR brutto.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die Auswahl der Bewerber, die zur Verhandlung / Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem mehrstufigen Prozess. Dieser beginnt mit einem Teilnahmewettbewerb, nach welchem sich die Angebotsphase anschließt: 1) Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden alle Bewerbungen hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft. 2) Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bewerber hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird u.a. geprüft, ob die Bewerber die geforderten Mindeststandards gem. Ziffer 8 der Datei "Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb" sowie die Bedingungen für den Auftrag gem. Bekanntmachung erfüllen. 3) Es werden max. 3 bis 5 Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Sollten nach erfolgter Eignungsprüfung mehr als 5 geeignete Bewerber zur Verfügung stehen, erfolgt eine Wertung der eingereichten Bewerbungen anhand der Wertungskriterien und deren Gewichtung gemäß Ziffer 8.2 der Datei "Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb". Die Wertung erfolgt anhand der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Unterlagen. Im Anschluss an diese Wertung werden in der Angebotsphase mind. 3 und bis zu 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. 4) Sollte aufgrund von Punktgleichheit mehr als 3 bzw. 5 Bewerber auf den ersten 3 bis 5 Rängen der Wertung liegen, wird ein Losverfahren durchgeführt.“
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Preiseinschätzung
Basierend auf 5.916 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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