AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Stromausschreibung 2026/2027/2028 Kommunale Immobilien Jena
Stammdaten
- Auftraggeber
- Kommunale Immobilien Jena (KIJ), vertreten durch KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Jena
- Veröffentlicht
- 16.09.2025
- Frist (Submission)
- 17.10.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 09310000 — Erdöl, Strom und Energie
- Branche
- Energie & Umwelt
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien mit anteiliger regionaler Herkunft (Regionalstrom) in Höhe von 10 Prozent des ausgeschriebenen jährlichen Gesamtbedarfs für die Abnahmestellen des Kommunale Immobilien Jena, des Kommunalservice Jena und der Jena Kultur, Lieferzeitraum: 01.01.2026 - 31.12.2028, Liefermenge: ca. 2.040.000 kWh/Jahr. — Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien mit anteiliger regionaler Herkunft (Regionalstrom) in Höhe von 10 Prozent des ausgeschriebenen jährlichen Gesamtbedarfs für die Abnahmestellen des Kommunale Immobilien Jena, des Kommunalservice Jena und der Jena Kultur, Lieferzeitraum: 01.01.2026 - 31.12.2028, Liefermenge: 1. Für das Lieferjahr 2026 ca. 4.661.000 kWh, 2. Für die Lieferjahre 2027 und 2028 ca. 4.561.000 kWh/Jahr. — Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien mit anteiliger regionaler Herkunft (Regionalstrom) in Höhe von 10 Prozent des ausgeschriebenen jährlichen Gesamtbedarfs für die Abnahmestellen des Kommunale Immobilien Jena, des Kommunalservice Jena und der Jena Kultur, Lieferzeitraum: 01.01.2026 - 31.12.2028, Liefermenge: 1. Für das Lieferjahr 2026 ca. 4.480.557 kWh, 2. Für die Lieferjahre 2027 und 2028 ca. 4.456.457 kWh/Jahr.
Lose
3 Lose (max. 3 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2026
- Ende
- 31.12.2028
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 49 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 17.10.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt , Weimar
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.