AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYA52FW/documents) · Abgerufen am 11.08.2026 08:05 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b1d9fd7b-9828-4d32-8778-2e0f472d9caa/

Rahmenvertrag Fertigplatten zum Nachweis humanpathogener Erreger

Notice-ID: b1d9fd7b-9828-4d32-8778-2e0f472d9caa · Procedure-ID: e32e669c-22b3-42d8-94f4-2663ce472205

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Stammdaten

Auftraggeber
Universitätsklinikum Jena, Jena
Veröffentlicht
26.09.2025
Frist (Submission)
27.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
24000000 — Chemische Erzeugnisse
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Verarbeitung der Fertigplatten erfolgt über ein vorhandenes automatisiertes Anlagesystem der Firma BD Kiestra. Der Lieferant muss nachweisen, dass die Platten ohne Störungen über die Anlage verarbeitet und transportiert werden können. Die Belieferung von Fertigplatten, die in großen Mengen benötigt werden (Columbia-Schafblut-, Kochblut-, Drigalski-Laktose- und Schadler/KV-Agar), soll anteilig in einem zweiwöchigen Rhythmus erfolgen. Fertigplatten, die in kleineren Mengen benötig werden, sollen nach Bedarf bei Bestellung geliefert werden

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
46 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt (ThLVwA), Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).