AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvertrag Netzwerkkomponenten
Stammdaten
- Auftraggeber
- Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH (GBA), Braunschweig
- Veröffentlicht
- 09.07.2026
- Frist (Submission)
- 02.09.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 30210000 — Büromaschinen und Computer
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Durch die Rahmenvereinbarungen werden die wesentlichen Konditionen für den späteren Abruf festgelegt, insbesondere der Preis, die Qualitäten sowie die Zahlungsmodalitäten. Die tatsächlichen Abnahmemengen der Leistungen sind bedarfsabhängig und können daher in der Leistungsbeschreibung nicht abschließend festgelegt werden. Der Auftragnehmer besitzt keinen Anspruch auf Mindermengen. Es werden dementsprechend keine Mindestabnahmemengen (weder für Los 1, noch für Los 2) festgelegt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den jeweiligen Bedarf zu liefern. — Hardware-Komponenten des Herstellers Extreme Networks. Lizenzen/Software für den Betrieb der oben genannten Komponenten. Service- und Wartungsleistungen für die oben genannten Komponenten, einschließlich vorhandener Hardware der gleichen Produktgruppe. — Transceiver mit nachgewiesener Kompatibilität mit Netzkomponenten des Herstellers Extreme Networks. Transceiver, Übertrager und Kabel mit integrierten Transceivern mit nachgewiesener Kompatibilität mit Netzkomponenten des Herstellers Extreme Networks.
Lose
3 Lose — alle Lose Pflicht.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 48 Monate
- Verlängerungsoption
- bis zu 3× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 72 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 02.09.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.