AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) - Aktualisierung des Gemeinsamen Zukunftskonzepts für den Deutsch-Polnischen Verflechtungsraum – Visualisierung und Kommunikation - Los 1: Konzeption und Umsetzung der kartographischen Visualisierung und des Layouts des Zukunftskonzepts (in Form einer Broschüre)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundesinsitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, Bonn
- Veröffentlicht
- 18.09.2026
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- CPV-Code
- 79800000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Zuschlagswert
- 55.397 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Das Gemeinsame Zukunftskonzept für den Deutsch-Polnischen Verflechtungsraum – Vision 2030 erfährt 2025 und 2026 eine Fortschreibung durch den Deutsch-Polnischen Raumordnungsausschuss. Neben inhaltlichen Anpassungen infolge vielfältiger Entwicklungen und internationaler Herausforderungen seit 2014 bedarf es auch neuer, an die Kommunikationsansprüche der Gegenwart angepasste Elemente der Darstellung und Vermittlung der Inhalte. Das Projekt soll dabei durch die Entwicklung von (karto-)grafischen und Layout-Elementen unterstützen – diese münden in der Neufassung einer zweisprachigen Broschüre. Eine Konferenz auf Basis eines weiteren Loses soll nach Veröffentlichung Inhalte und Stoßrichtung des Konzepts im Verflechtungsraum und anderen Grenzregionen kommunizieren und erste Schritte zur Umsetzung identifizieren. Sie ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.05.2026
- Ende
- 31.01.2027
Vergabe-Status
- Auftragnehmer
- berchtoldkrass space&options Raumplaner, Stadtplaner. Partnerschaft
- Zuschlagsentscheidung
- 20.07.2026
Hinweis zur Stillhaltefrist (§ 134 GWB)
TED-Veröffentlichung am 18.09.2026 (10 Tage her). Theoretische Höchstfristen: 10 Tage (elektronisch, spätestens 28.09.2026) oder 15 Tage (postalisch, spätestens 03.10.2026).
Hinweis: Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Tag der Information durch den Auftraggeber, nicht das TED-Datum. Die Information kann mehrere Tage vor der Veröffentlichung erfolgt sein.
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.