AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 24.05.2026 23:04 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b2cbf99d-a7ad-4f06-a6ab-adab1595cd28/

EU-weite Ausschreibung einer Software-Lösung für Security Awareness und Phishing-Simulation

Notice-ID: b2cbf99d-a7ad-4f06-a6ab-adab1595cd28 · Procedure-ID: 7c6be06c-8e41-4a2c-b587-c1630dd606ff

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Stammdaten

Auftraggeber
ITEBO GmbH, Osnabrück
Veröffentlicht
17.04.2026
Frist (Submission)
15.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48000000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die ITEBO GmbH beabsichtigt die Ausschreibung und Vergabe einer webbasierten Software-Lösung für Security Awareness und Phishing-Simulation. Aufgrund immer intelligenterer Cyber-Angriffe steigt der Bedarf an einem praxisnahen und dauerhaften Training der Beschäftigten in Verwaltungen. Aus diesem Grund schreibt die ITEBO GmbH die Bereitstellung einer solchen Lösung als SaaS-Modell für die Gesellschafter der ITEBO GmbH aus. Neben der Bereitstellung der Software wird ein Deutschsprachiger Support während der Gesamten Laufzeit von 48 Monaten abgefragt. Die Software wird grundsätzlich als Software as a Service abgerufen.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
61 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).