AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 23.05.2026 22:26 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b2ea19d5-2cf4-43d1-8f8c-e28e1108a3ad/

Entsorgung Restabfall

Notice-ID: b2ea19d5-2cf4-43d1-8f8c-e28e1108a3ad · Procedure-ID: 0d572e6f-3f97-4a8a-84d9-81eec09b766f

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Stammdaten

Auftraggeber
mags - Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe AöR, Mönchengladbach
Veröffentlicht
10.04.2026
Frist (Submission)
26.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90000000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Auftragsgegenstand ist bezogen auf Restabfälle (Los 1 und Los 2) ab dem 01.01.2027 jeweils die - Übernahme von Abfällen an mindestens einer vom Auftragnehmer während der Leistungszeit zur Verfügung zu stellenden und zu betreibenden Über-nahmestelle, (Vor-)Behandlungsanlage oder Entsorgungsanlage, - Verwiegung (mit Dokumentation) der übernommenen Abfälle, - ggfs. Nachtransport (einschl. Anlieferung an ggfs. (einer) Entsorgungsanla-ge(n)) sowie - ggfs. (Vor-)Behandlung und (endgültige) Entsorgung der Abfälle. Die Anlieferung der Abfallmenge wird durch den Auftraggeber organisiert und ist nicht Teil des Auftragsgegenstandes.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2036
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
6 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).