AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Inbetriebnahme eines Dokumentenmanagementsystem (DMS) für die Stadt Tettnang
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Tettnang, Tettnang
- Veröffentlicht
- 23.10.2024
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 72512000 — IT-Dienstleistungen
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 280.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Um die Umsetzung der gegenwärtigen Anforderungen sicherstellen zu können, beabsichtigt die Stadt Tettnang, ein neues Dokumentenmanagementsystem (DMS) zu beschaffen. Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer „Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Inbetriebnahme eines Dokumentenmanagementsystem (DMS)“ mit einer Grundlaufzeit von 36 Monaten und einmaliger automatischer Verlängerungsoption um 12 weitere Monate auf maximal 48 Monate. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich nach der Grundlaufzeit automatisch, sofern der Auftraggeber nicht 3 Monate vor dem Ende der Verlängerungsoption schriftlich kündigt. Das neue Dokumentenmanagementsystem (DMS) muss in die IT – Infrastruktur der Stadtverwaltung installiert, konfiguriert und in Betrieb genommen werden. Zur Sicherstellung für einen störungsfreien Betrieb sind zusätzlich Service- und Supportleistungen für die Laufzeit von 36 Monaten zu erbringen. Der Auftraggeber kann diesen zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr auf maximal 60 Monate verlängern. Die Erbringung von Service- und Supportleistungen und Leistungen zur Software-Pflege muss nach der Abnahme und mit dem Tag der ersten Inbetriebnahme beginnen.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 3 Jahre
- Beginn
- 13.09.2024
Vergabe-Status
- Auftragnehmer
- d.velop AG
- Vertragsabschluss
- 16.09.2024
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 21.05.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Bieter (1)
- d.velop AG (Gescher)