AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Fernwärmekessel Erweiterung 2 x 2 x 20MW Los 1.1 Verfahrenstechnik (KWL)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadtwerke Düsseldorf AG, Düsseldorf
- Veröffentlicht
- 21.02.2025
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 45251220 — Bauleistungen
- Branche
- Energie & Umwelt
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Die Stadtwerke Düsseldorf AG (SWD) planen am Kraftwerksstandort Lausward (KWL) die Fernwärmebesicherungsleistung von derzeit 3 x 60 MWth um weitere 2 x 20 MWth zu erweitern. Die Besicherungskessel sollen zusätzlich zur Spitzenlastabdeckung zum Einsatz kommen und werden ohne zusätzliche Installation von Fernwärmepumpen in das Bestandsfernwärmenetz eingebunden. Es werden 2 x 20 MWth in Form von bivalent befeuerten (Erdgas und Heizöl) Flammrohrkesseln vorgesehen. Die Aufstellung erfolgt im bestehenden Kesselhaus des Heizkraftwerkes Lausward. Des Weiteren planen die Stadtwerke Düsseldorf AG (SWD) am Kraftwerksstandort Flingern (KWF) die Fernwärmebesicherungsleistung von derzeit 2 x 50 MWth um 2 x 20 MWth zu erweitern. Die Besicherungskessel sollen zusätzlich zur Spitzenlastabdeckung zum Einsatz kommen und werden mittels Installation von 2 Fernwärmepumpen in das Bestandsfernwärmenetz eingebunden. Es werden 2 x 20 MWth in Form von bivalent befeuerten (Erdgas und Heizöl) Flammrohrkesseln vorgesehen. Die Aufstellung der neuen Kessel erfolgt auf einer zur Verfügung stehenden Freifläche vor dem Bestandskesselhaus innerhalb des Heizkraftwerkes Flingern. Für beide Standorte werden die Gewerke Verfahrenstechnik, Elektrotechnik, Rohrleitungsbau und Bautechnik in Lose Vergeben. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor an einen Bieter mehrere oder alle Lose zu vergeben. Darüber hinaus sind die Kraftwerksstandorte KWL und KWF der kritischen Infrastruktur zugeordnet. Die Erweiterung der Fernwärmebesicherungsleistung erfolgt nicht unter den Anforderungen an die kritische Infrastruktur. Die Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt nur dann, wenn die zuständigen Gremien des Auftraggebers zustimmen. Der Auftragnehmer kann bei Versagung der Gremienzustimmung keinerlei Ansprüche, insbesondere keine Schadenersatzansprüche, gegen den Auftraggeber geltend machen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 11.02.2025
- Ende
- 09.03.2027
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Auftrag vergeben
- Vertragsabschluss
- 12.02.2025
- Zuschlagsentscheidung
- 31.01.2025
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Bieter (1)
- Max Straube Industrierohrleitungsbau GmbH (Chemnitz)