AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19ffb649fc3-6a368ecbfa6fd362) · Abgerufen am 25.10.2026 01:09 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b391910c-5c69-4fcf-b67f-bb5a94d7dddf/

Externe BÜ ENB BW Ruhrbrücke

Notice-ID: b391910c-5c69-4fcf-b67f-bb5a94d7dddf · Procedure-ID: 4a620071-f23c-4789-92f8-726c9561cd85

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Stammdaten

Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland, Krefeld
Veröffentlicht
23.10.2026
Frist (Submission)
04.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Bauoberleitung sowie die örtliche Bauüberwachung für alle vertragsgegenständlichen Leistungen, Fach- und Teillose. Er zeichnet verantwortlich für deren vertragsgemäße und ordnungsgemäße Erfüllung. Im Bereich der Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke umfasst die örtliche Bauüberwachung insbesondere das Überwachen der Bauausführung auf Übereinstimmung mit den freigegebenen Ausführungsunterlagen und den bauvertraglichen Vorgaben. Hierbei sind die vertraglich vereinbarten Termine und Fristen, die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die einschlägigen Vorschriften sowie sämtliche umweltfachlichen Vorgaben und Auflagen strikt einzuhalten. Die Leistungserbringung erfolgt vollumfänglich gemäß Teil 2 ("Richtlinien für das Abwickeln der Verträge") des HVA B-StB sowie nach den aktuellen Regelungen und Rundschreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (z. B. M-BÜ-ING).

Vertragslaufzeit

Periode
60 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
4 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).