Flughafen München GmbH · München · Bayern
Beschreibung
Es ist der Abschluss eines Rahmenvertrags durch den FMG-Konzerns mit einem Auftragnehmer vorgesehen. Der Leistungsumfang, beinhaltet die hygienische sowie brandschutztechnische Reinigung von gewerblich betriebenen Küchenabluftanlagen. Die Leistungserbringung im Rahmenvertrag erfolgt auf dem Flughafen München Campus an etwa 80 Bauwerken unterschiedlicher Bauart und Nutzung, darunter Küchen, Lüftungszentralen, Passagierbereiche und Verkaufsräume, sowohl im öffentlichen als auch im nicht-öffentlichen Bereich (Luftsicherheitsbereich). Die Arbeiten sind sowohl im Gebäude sowie auch außerhalb von den Gebäuden unter anderem auf Dächern (Flachdach) durchzuführen. Der Rahmenvertrag mit Leistungsabrufen umfasst die fachgerechte Reinigung aller relevanten Komponenten der Abluftanlage gemäß den geltenden hygienischen und brandschutztechnischen Vorschriften. Dazu gehören insbesondere Dunstabzugshauben, Fettfangfilter, Abluftkanäle, Ventilatoren, Wärmerückgewinnungssysteme sowie die Abluftleitungen bis zum Ausblasbereich. Die Beauftragungen einzelner Leistungen (Einzelaufträge) erfolgen bedarfsabhängig durch eine einseitige elektronische Abruferklärung des Auftraggebers an den Auftragnehmer. Die Durchführung der Arbeiten hat nach den spezifischen Belangen des Flughafens insbesondere unter Einhaltung folgender Bedingungen zu erfolgen. - Flughafenbenutzungsordnung - Merkblatt über das Betreten der Sicherheitsbereiche des Flughafens München - Merkblatt über Flughafenlieferungen in den Sicherheitsbereich des Flughafens München - Reduzierung von Anlagenstörungen - Betriebszeiten der Anlagen 24 Stunden 7 Tagewoche - Leistungserbringung unter geringstmöglicher Beeinträchtigung des Flughafenbetriebes (einschließlich aller dazugehörigen Bereiche) Es ist beabsichtigt den Rahmenvertrag mit einem Auftragnehmer abzuschließen. Weitere Details können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Rahmenvertrag für hygienische und brandschutztechnische Reinigung von Küchenabluftanlagen auf dem Flughafen München Campus (ca.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Der Bewerbungsbogen ist über die Vergabeplattform des AG nach Registrierung herunterzuladen. Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache in Textform über die Vergabeplattform des Auftraggebers einzureichen, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung. Der Auftraggeber wird die frist- und formgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den benannten Eignungsunterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt. Die Eignungsprüfung bezieht sich auch auf die Einhaltung etwaiger Mindestanforderungen an die Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, die veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.“
3–8 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion moeglich
Preiseinschätzung
Basierend auf 876 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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