AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 02.05.2026 02:12 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b4034f37-e43b-4e00-8112-5b5e1ece3fbd/

Vergabe von Betriebsführungsdienstleistungen in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Brandenburg. Los 2a - Verpflegungsleistungen an den Standorten Eisenhüttenstadt und Frankfurt (Oder)

Notice-ID: b4034f37-e43b-4e00-8112-5b5e1ece3fbd · Procedure-ID: c1063767-a949-4738-8e0a-6a3ca5d166ce

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Stammdaten

Auftraggeber
Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg, Eisenhüttenstadt
Veröffentlicht
21.01.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
55500000 — Hotel und Gastronomie
Branche
Lebensmittel & Catering
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Zentrale Ausländerbehörde in Eisenhüttenstadt (ZABH) beherbergt auf ihrem Gelände die Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende. Die Verpflegungs- und Versorgungsleistungen (Catering) von zu betreuenden Personen werden standortbezogen in zwei Teillosen ausgeschrieben. Das hier gegenständlich Los 2a betrifft ausschließlich die Verpflegungs- und Versorgungsleistungen an den Standorten Eisenhüttenstadt und Frankfurt (Oder).

Vertragslaufzeit

Periode
4 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
22.12.2025
Zuschlagsentscheidung
21.12.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).