AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Lieferung von Dokumentenklebesiegeln und Plaketten für Kfz-Zulassungsvorgänge
Stammdaten
- Auftraggeber
- Kreis Recklinghausen, Der Landrat, Recklinghausen
- Veröffentlicht
- 21.11.2025
- Frist (Submission)
- 23.12.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 22450000 — Druck- und Verlagserzeugnisse
- Branche
- Büro & Verwaltung
- Geschätzter Wert
- 87.379 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Kreisverwaltung Recklinghausen (die Zulassungsbehörde) schreibt die Lieferung der nachfolgend genannten Klebesiegel und Plaketten (Zulassungs- und Prüfplaketten) für Kfz-Zulassungsvorgänge in sechs Losen aus. Der Zuschlag erfolgt separat für jedes Los. - Los 1: Lieferung von Dokumentenklebesiegeln - Los 2: Lieferung von HU-Prüfplaketten - Los 3: Lieferung von Zulassungsplaketten mit Landeswappen (Stempelplakette) - Los 4: Lieferung von Ausfuhrplaketten - Los 5: Lieferung von Kurzzeitplaketten - Los 6: Lieferung von Feinstaubplaketten Weitere Details entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.
Lose
6 Lose (max. 6 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 6 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — selbstklebenden Dokumentenklebesiegel
- Geschätzter Wert
- 13.815 €
Los 2 — selbstklebenden HU-Prüfplaketten
- Geschätzter Wert
- 7.636 €
Los 3 — selbstklebenden Zulassungsplaketten
- Geschätzter Wert
- 48.574 €
Los 4 — selbstklebenden Ausfuhrplaketten
- Geschätzter Wert
- 126 €
Los 5 — Lieferung von Kurzzeitplaketten
- Geschätzter Wert
- 1.628 €
Los 6 — Lieferung von Feinstaubplaketten
- Geschätzter Wert
- 15.600 €
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.02.2026
- Ende
- 29.02.2028
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 7 Wochen
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 23.12.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.