AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabeplattform.charite.de?tid=ee7dd59dbbb15e23611ad56e40b3e20a) · Abgerufen am 25.10.2026 05:26 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b483cfd5-6fe2-4d67-a732-c25c031306f2/

Lieferung eines Cellular Metabolism Analyzers

Notice-ID: b483cfd5-6fe2-4d67-a732-c25c031306f2 · Procedure-ID: 721e6920-71e6-46cf-8d01-1d294a3db97b

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Stammdaten

Auftraggeber
Berliner Institut für Gesundheitsforschung in der Charité, Berlin
Veröffentlicht
21.10.2026
Frist (Submission)
20.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
38000000 — Labor-, optische und Präzisionsgeräte
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin, veröffentlicht im Namen des Berliner Institutes für Gesundheitsforschung (BIH) ein Vergabeverfahren, dessen Ausschreibungsgegenstand die Lieferung, der Einbau und die Inbetriebnahme von einem Cellular Metabolism Analyzer ist. Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen. Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
27 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).