AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 09:13 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b4891bf7-617b-4f66-9c66-035483a67028/

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Notice-ID: b4891bf7-617b-4f66-9c66-035483a67028 · Procedure-ID: 3dd4240e-6056-4a51-a179-d543f238fb40

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Stammdaten

Auftraggeber
Verkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen mbH, Kassel
Veröffentlicht
22.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
79000000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Geschätzter Wert
400.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Nordhessische VerkehrsVerbund (NVV) ist seit 1995 der Taktgeber für Mobilität in der Region Nordhessen. Als Regieebene vereinen wir Planung, Finanzierung und Qualitätsmanagement für Busse, Trams und Züge in den Landkreisen Kassel, Hersfeld-Rotenburg, Werra-Meißner, Schwalm-Eder und Waldeck-Frankenberg sowie der Stadt Kassel. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung einer Agentur oder eines Dienstleisters für die umfassende Betreuung und strategische Weiterentwicklung unserer Social-Media-Kanäle. Der Dienstleistungsauftrag wird für eine feste Laufzeit von 3 Jahren mit Optionen des Auftraggebers zur zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr vergeben.

Vertragslaufzeit

Periode
3 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).