AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 15:01 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b4fb32b7-e485-4162-9b76-9a26bd82f8ee/

Freiberufliche Leistungen für die Sanierung und Erweiterung der Raumkapazität an der OBS Bockhorn

Notice-ID: b4fb32b7-e485-4162-9b76-9a26bd82f8ee · Procedure-ID: b1000000-c0de-4000-a000-00d459389788

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Friesland, Jever
Veröffentlicht
09.04.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
414.627 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Für die Sanierung und Erweiterung der Raumkapazität an der OBS Bockhorn werden Architektenleistungen gemäß Teil 3 Abschnitt 1 §§ 33-37 HOAI 2021 Lph 1-9 sowie Planungsleistungen gemäß Teil 4 Fachplanung Abschnitt 2 Technische Ausrüstung §§ 53-56 HOAI 2021 Anlagengruppe 4, 5, 6, 8 Lph 1-9, Planungsleistungen gemäß Teil 4 Fachplanung Abschnitt 2 Technische Ausrüstung §§ 53-56 HOAI 2021 Anlagengruppe 1-3 Lph 1-9 und Ingenieurleistungen Tragwerksplanung gemäß Teil 4 Abschnitt 1 §§ 49-52 HOAI 2021 Lph 1-6 ausgeschrieben.

Lose

4 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2026
Ende
31.07.2029

Vergabe-Status

Auftragnehmer
preuss architektur
Vertragsabschluss
23.03.2026
Zuschlagsentscheidung
10.03.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).