AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.04.2026 13:27 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b511d7b2-2714-4d78-84b1-eaf970685646/

Waschdienstleistungen für Wäsche und Bekleidung der Gefangenen

Notice-ID: b511d7b2-2714-4d78-84b1-eaf970685646 · Procedure-ID: 3d8c596e-95ed-486c-8948-de70d522c518

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Stammdaten

Auftraggeber
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412, Kiel
Veröffentlicht
17.01.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
neg-wo-call
CPV-Code
98310000
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
32014L0024

Beschreibung

Waschdienstleistungen für Wäsche und Bekleidung der Gefangenen der JVA Neumüster. Die JVA Neumünster ist zentrale Ausbildungsanstalt des Landes Schleswig-Holstein und verfügt ab 2024 über 501 Haftplätze. Untergebracht sind hier ab 2024 männliche Gefangene unterschiedlicher Haftarten. Die Versorgung aller Gefangenen mit Bekleidung, Wäsche und Bettzeug und die Gewährleistung einer regelmäßigen Reinigung dieser erfolgt bislang durch die anstaltseigene Wäscherei. Diese wird voraussichtlich ab März 2025 für die Dauer von derzeit geplanten 24 Monaten modernisiert, so dass die Leistung „Waschdienstleistung für Anstaltskleidung, Wäsche, Bettzeug und Arbeitskleidung“ extern zu vergeben ist.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.03.2025
Ende
28.02.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Dygutsch GmbH
Vertragsabschluss
08.01.2025
Angebotsspanne
4 – 4 €
Rahmen-Maximum
1.104.000 €

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).