AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXTDYYDYTW0XKZBZ/documents) · Abgerufen am 03.08.2026 13:23 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b52d5e4d-aff9-493f-8c77-046ebf8a14f5/

Entwicklungs-, Liefer- und Montageleistungen des "Velo Wave System

Notice-ID: b52d5e4d-aff9-493f-8c77-046ebf8a14f5 · Procedure-ID: 928acc31-a22b-4634-8631-c7bb54d503ca

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Münster - Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement, Münster
Veröffentlicht
22.06.2026
Frist (Submission)
21.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Aufbau einer digitalen Verkehrsinfrastruktur bestehend aus straßenseitigen Infrastrukturkomponenten, wie Sensoren, Road Side Units (RSU) und Anzeigeelemente sog. Velo Wave Stationen und einer Dateninfrastruktur zur sicheren und echtzeitfähigen Informationsübertragung mittels C-ITS Schnittstellen, Informationsanalyse und -verarbeitung an einem Straßenzug Roxelerstraße/Schmeddingstraße/Hüfferstraße innerhalb der Stadt Münster

Vertragslaufzeit

Beginn
09.11.2026
Ende
31.05.2027

Verfahrens-Bedingungen

Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).