AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBTM8MH/documents) · Abgerufen am 17.09.2026 19:32 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b56f22c5-5219-42e6-9fed-0ac1a43ad1f3/

Rahmenvereinbarung über Projektsteuerungsleistungen für Maßnahmen des RKH-Standorts Krankenhaus Mühlacker

Notice-ID: b56f22c5-5219-42e6-9fed-0ac1a43ad1f3 · Procedure-ID: 6546a093-e0ce-4316-9ceb-cbfdbdd5db47

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Stammdaten

Auftraggeber
RKH Enzkreis-Kliniken gGmbH, Mühlacker
Veröffentlicht
13.09.2026
Frist (Submission)
12.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71541000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rahmen-Höchstwert
2.500.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine Mehrfach-Rahmenvereinbarung nach § 21 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 4 VgV ohne Abnahmeverpflichtung mit max. 3 Partnern über die Ausführung von Leistungen der Projektsteuerung nach AHO Heft Nr. 9, Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft, Stand Mai 2025 für regelmäßig anfallende Maßnahmen zur baulichen Weiterentwicklung am RKH-Standort Krankenhaus Mühlacker.

Vertragslaufzeit

Periode
3 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).