AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 22:06 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b58c316e-90ea-45b6-9f6d-6077dcfdb36f/

2514/DK15-Projektträgerschaft zu Fördermaßnahmen für neue softwaregesteuerte Netztechnologien, einschließlich Open RAN

Notice-ID: b58c316e-90ea-45b6-9f6d-6077dcfdb36f · Procedure-ID: e68ac18d-8eac-403d-8c00-9a74f1561dc1

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe, Berlin
Veröffentlicht
07.04.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
66161000 — Finanzdienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Zuschlagswert
2.234.287 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Aufgabenspektrum des AN umfasst die administrative und fachliche Fördermittelbearbeitung, um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten. Die Leistungspflicht des AN bezieht sich unter anderem auf die Einhaltung und Erfüllung zuwendungs-verfahrensrechtlicher sowie beihilferechtlicher Vorgaben u.a. gemäß den §§ 7, 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie §§ 48, 49 und 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2025
Ende
31.12.2025
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
TÜV Rheinland Forschungs- und Innovationsmanagement GmbH
Vertragsabschluss
25.03.2025

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).