AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.04.2026 00:38 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b5ad5486-0fb2-4b5b-9385-8d3b486e9cc2/

BvA_TWP_Gemeinde Taufkirchen_Hortplanung - Winninger Weg / Dorfstraße

Notice-ID: b5ad5486-0fb2-4b5b-9385-8d3b486e9cc2 · Procedure-ID: d6c47ed3-eef5-4a42-8a21-f8a70a258a44

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Taufkirchen, Taufkirchen
Veröffentlicht
15.10.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
96.720 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Gemeinde Taufkirchen hat aufgrund der hohen Nachfrage beschlossen ein Neubau für nachschulische Betreuung (Hort) am Winninger Weg zu errichten. Vergeben werden die Leistungsphasen 1-6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI i.V.m. Anl. 14 HOAI 2021. Des Weiteren die besonderen Leistungen: Nachweis zum konstruktiven Brandschutz sowie die Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen. Die Beauftragung wird gemäß HIV-KOM stufenweise erfolgen: Stufe 1: Leistungsphasen 1, 2 und 3 Stufe 2: Leistungsphasen 4 u. 5 Stufe 3: Leistungsphase 6 nebst den jeweils erforderlichen Besonderen Leistungen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
14.10.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).