AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 03.07.2026 07:27 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b71a8b27-4cf7-4227-b351-aa67e2f7f719/

Onkologie-Bildgebungsgerät

Notice-ID: b71a8b27-4cf7-4227-b351-aa67e2f7f719 · Procedure-ID: 2413c040-6141-405f-990e-b1757e38fdff

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Stammdaten

Auftraggeber
Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R., Magdeburg
Veröffentlicht
10.06.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
33115100 — Medizintechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages über die Bereitstellung und Erbringung eines Onkologischen-Bildgebungsgerätes zur Deckung des Bedarfs des Auftraggebers. Der Auftragnehmer stellt die Leistung vollständig und funktionsfähig bereit und hält die geltenden gesetzlichen sowie technischen Vorgaben ein. Gegenstand der Ausschreibung ist eine betriebsbereite Lösung mit allen zur Nutzung erforderlichen Bestandteilen.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
RAYDIAX GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Stillhaltefrist (§ 134 GWB)

TED-Veröffentlichung am 10.06.2026 (23 Tage her). Theoretische Höchstfristen: 10 Tage (elektronisch, spätestens 20.06.2026) oder 15 Tage (postalisch, spätestens 25.06.2026).

Hinweis: Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Tag der Information durch den Auftraggeber, nicht das TED-Datum. Die Information kann mehrere Tage vor der Veröffentlichung erfolgt sein.

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).