AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Markterkundung gem. § 28 VgV - Relay-Dienste in Deutscher Gebärdensprache und optional einer anderen Gebärdensprache für gehörlose und hörgeschädigte Menschen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen, Frankfurt am Main
- Veröffentlicht
- 22.09.2026
- Notice-Typ
- Vorinformation
- CPV-Code
- 79540000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Markterkundung - freiwillige Vorinformation - Keine Auftragsbekanntmachung Gegenstand dieser Markterkundung ist der Erkenntnisgewinn über am Markt verfügbare Dienstleistungen im Bereich von Relay-Diensten in Deutscher Gebärdensprache und optional einer anderen Gebärdensprache für gehörlose und hörgeschädigte Menschen. Die Deutsche Bundesbank führt eine Markterkundung im Sinne von § 28 VgV durch, um herauszufinden, welche Unternehmen Relay-Dienste (Vermittlungsdienste) in Gebärdensprache im beruflichen Alltag anbieten. Der Relay-Dienst soll sowohl von gehörlosen und hörgeschädigten Menschen als auch von hörenden Menschen kontaktiert werden können, die Kommunikation soll barrierefrei und inklusiv gestaltet sein. Bis zum 02.11.2026 können Sie sich unter Angabe des Betreffs "26-2000089949 Markterkundung - Relay-Dienste - an die E-Mail-Adresse "Markterkundung-Relay-Dienste@bundesbank.de" wenden, um an dieser Markerkundung teilzunehmen. Die Beantwortung eines Fragenkatalogs ist im Zeitraum vom 21.09. bis 02.11.2026 mittels Videokonferenz oder Telefon sowie schriftlich möglich. (Termin-)Absprachen hierzu erfolgen bilateral. Die Deutsche Bundesbank behält sich vor, die Ergebnisse der Markterkundung für die Vorbereitung eines Vergabeverfahrens zu nutzen.
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Vorinformation
- Vorinformation
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen, Frankfurt am Main
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.