AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 15.04.2026 06:52 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b75fe25a-7041-42e6-80fa-5ec00e0f3ae7/

Reinigungsdienstleistungen Gorch-Fock-Schule u.a., V0488/2024, Bremerhaven

Notice-ID: b75fe25a-7041-42e6-80fa-5ec00e0f3ae7 · Procedure-ID: 69becce1-3e89-4435-ab8f-f9847359a4b7

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Stammdaten

Auftraggeber
Seestadt Immobilien, Stadthaus 4, Bremerhaven
Veröffentlicht
06.01.2025
Frist (Submission)
05.02.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen geeigneten Auftragnehmer (AN) für die Innenreinigung der nach-stehend aufgelisteten Gebäude und Einrichtungen, sämtlich in Bremerhaven, zu finden. Dies beinhaltet die Unterhaltsreinigung und die Grundreinigung aller Gebäude/Einrichtungen. Es wird eine Fläche zur Gesamtgröße von 7.911,60 qm zur Reinigung ausgeschrieben: a. Gorch-Fock-Schule: 5.428,83 qm b. Seniorentreffpunkt (STP) Ernst-Barlach-Haus: 484,81 qm c. Barkhausenstraße 22: 558,46 qm d. Streetwork: 97,25 qm e. Kita Stettiner Straße: 1.342,25 qm. Die genauen Gebäudedaten sind den Anlagen 1a - 1e - "Gebäudedaten" zu entnehmen. Es gibt keine Möglichkeit zur Ortsbesichtigung

Vertragslaufzeit

Beginn
01.05.2025
Ende
30.04.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
82 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Bremen

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).