AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Umbau eines Sportparks zur Kita Rosenstraße in Weißenthurm - Energieeffizienzberatung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Verbandsgemeinde Weißenthurm, Weißenthurm
- Veröffentlicht
- 26.03.2024
- Frist (Submission)
- 26.04.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Verbandsgemeinde Weißenthurm beabsichtigt den Umbau und die Sanierung einer Sportstätte in eine Kindertagestätte zur Aufnahme von ca. 200 Kindern. Der in den Jahren 1989/1990 errichtete Massivbau wurde bis zum Frühjahr 2020 als Sportpark genutzt. Umfangreiche Sanierungsmaßnahmen in Teilen der Baukonstruktion und der Haustechnik sind erforderlich. Energetische Defizite sollen ausgeglichen und die Barrierefreiheit hergestellt werden. Das Gebäude ist mit einer Grundfläche von ca. 2.800 m² in den überwiegenden Bereichen zweigeschossig gegliedert. Der eingeschossige Bereich der ehemaligen Squashanlage soll aufgrund der vorhandenen Raumhöhen eine zweigeschossige Gebäudenutzung erhalten. Die im Jahre 1997 errichtete Badmintonhalle wird mit einer Grundfläche von ca. 930 m² als Bewegungsfläche zur Indoor- und Outdoor-Nutzung umgestaltet. An der nördlichen Grundstücksgrenze schließt sich unmittelbar die ehemalige Tennishalle an das zukünftige Kita-Gebäude an. Die Halle ist nicht im Eigentum der Verbandsgemeinde Weißenthurm und gehört nicht zur Baumaßnahme. Zur Erhöhung der Energieeffizienz und Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes sind umfangreiche Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle sowie der Anlagentechnik geplant.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 DAYS
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 26.04.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.