AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 09:09 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b7aed9ad-b403-4415-81b1-90a29d8ba8c9/

Zwingende Dringlichkeitsbeschaffung: Übergangslösung BVS-Schule Containeranlage - LOS Fachklasseninventar Biologie, Chemie und Physik

Notice-ID: b7aed9ad-b403-4415-81b1-90a29d8ba8c9

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Geesthacht, Geesthacht
Veröffentlicht
04.02.2026
Notice-Typ
Vorinformation
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
45214220 — Bauleistungen
Branche
Bildung & Forschung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Es soll eine Containeranlage als Übergangslösung im Rahmen der zwingenden Dringlichkeit an der Bertha-von-Suttner Schule aufgrund eines Schulbrandes, zur Aufrechterhaltung der gebundenen Ganztagsschule mit gymnasialer Oberstufe zum 17.08.2026 erfolgen. Gegenstand dieses Loses ist die Lieferung und Montage von Fachklasseninventar für eine Interimscontaineranlage. Das Inventar umfasst Lehrer- und Schülerarbeitsplätze, Laborspülen sowie Schrankwände zur Aufbewahrung und Lagerung. Für den Chemieraum sind ein Digestorium sowie eine Laborzeile und Säure-Laugen-Schrank vorgesehen. Der Leistungsumfang beinhaltet neben der Lieferung und fachgerechten Montage des gesamten Inventars auch die erforderlichen Elektro- und Sanitärarbeiten innerhalb der Einrichtung.

Vertragslaufzeit

Beginn
10.03.2026
Ende
05.10.2026

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabeprüfstelle beim Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).