RRX, PA5b, Bochum, Erkundungsbohrungen: Los 1 Bochum Fern-Bahn, Los 2 Bochum S-Bahn
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
Der RRX (Rhein-Ruhr-Express) Planfeststellungsabschnitt (PFA) 5b erstreckt sich von Wattenscheid- Höntrop (km 138,4 bezogen auf Strecke 2291) bis Bochum Langendreer (km 1,83 bezogen auf Strecke 2140). Im Planfeststellungsbeschluss des PFA5b wurde festgelegt, dass Erkundungsbohrungen zur Feststellung der früheren oberflächennahen bergbaulichen Tätigkeiten im Bereich des neuen Verbindungsgleises und in den sechs Weichenumbaubereichen durchzuführen sind. Zusätzlich sind nach Abstimmung mit dem Eisenbahn-Bundesamt alle Bereiche, in denen Baumaßnahmen mit einem Bodeneingriff stattfinden, in die Erkundungen einzubeziehen. Die erforderlichen Leistungen zur Erkundung bergbaulicher Risiken beinhalten u.a. die Herstellung und Nutzung von BE-Flächen und Zuwegungen, eine straßen- und schienengebundene Logistik, den Einsatz unterschiedlicher Bohrverfahren, die fachgerechte Entsorgung von Bohrgut und die Verfüllung der Bohrlöcher. Weiterhin kann im Zuge der Ausführung der Bohrungen und basierend auf den Erkenntnissen der Erkundungen im Nachgang eine Sanierung mit einer Verfüllung von Hohlräumen notwendig werden.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Erkundungsbohrungen im Rahmen des RRX PFA 5b in Bochum.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber hat die Deutsche Bahn AG, Zentraleinkauf, bevollmächtigt, im Rahmen des Vergabeverfahrens bei der Entgegennahme sowie Abgabe von Willenserklärungen (insbesondere der Zuschlagserteilung) in Vertretung und mit Vollmacht des Auftraggebers zu handeln. Nach der Verordnung (EU) 2022/2560 ist die EU-Kommission befugt, finanzielle Zuwendungen aus Drittstaaten für in der Europäischen Union tätige Unternehmen zu prüfen. Stellt sie binnenmarktverzerrende drittstaatliche Subventionen fest, kann die EU-Kommission gegen die durch sie entstehenden Verzerrungen vorgehen („Foreign Subsidies Regulation“). Da dieses Vergabeverfahren einen geschätzten Auftragswert von mehr als € 250 Mio. aufweist, sind Bewerber/Bieter verpflichtet, in diesem Vergabeverfahren eine Meldung oder Erklärung zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen im Sinne des Art. 29 der genannten Verordnung abzugeben. Weitere Informationen finden Sie unter https://lieferanten.deutschebahn.com/lieferanten/Bedarfe-der-DB/Was-wir-brauchen/OeffentlicheAusschreibungen/EU-Verordnung-ueber-Subventionen-aus-Drittstaaten-11341426. Bedingungen für den Erhalt des Auftrags Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. - Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben) - Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes - Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist - Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) - Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention - Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat - Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird - Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften - Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist - Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Zertifikat DVGW 120-1 muss vorliegen und vom Bieter angegebene Referenzprojekt müssen die folgenden inhaltlichen Vorgaben abdecken: Erkundungsleistungen und/oder Sicherungsarbeiten im Bereich von Eisenbahnverkehrsanlagen“
Preiseinschätzung
Basierend auf 33 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vertragsänderung
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
4 Veröffentlichungen
- 04.01.2026 4 - Eine Durchführung der geänderten Leistung durch einen anderen AN hätte einen hohen Bedarf an Kosten zur Einarbeitung in das Projekt zur Folge, sowie weitere Aufwände zu Baustelleneinrichtung und Logistik. Die Durchführung ist eng an die Durchführung der restlichen beauftragten Leistung gekoppelt, weshalb hohe Aufwände bzgl. Logistik, Koordination und Schnittstellenmanagement entstehen würden. Durch Einbindung eines weiteren AN für die Leistungserbringung müssen die Kosten für die Einarbeitung in das Projekt sowie das Risiko gegenseitiger Behinderungen und Verzögerungen einkalkuliert werden. Eine übergeordnete Koordination der AN durch den AG erzeugt zusätzlichen Aufwand.
- 26.11.2025 MKA04: Eine Durchführung der geänderten Leistung durch einen anderen AN hätte einen hohen Bedarf an Kosten zur Einarbeitung in das Projekt zur Folge, sowie weitere Aufwände zu Baustelleneinrichtung und Logistik. Die Durchführung ist eng an die Durchführung der restlichen beauftragten Leistung gekoppelt, weshalb hohe Aufwände bzgl. Logistik, Koordination und Schnittstellenmanagement entstehen würden. Durch Einbindung eines weiteren AN für die Leistungserbringung müssen die Kosten für die Einarbeitung in das Projekt sowie das Risiko gegenseitiger Behinderungen und Verzögerungen einkalkuliert werden. Eine übergeordnete Koordination der AN durch den AG erzeugt zusätzlichen Aufwand. // MKA05: Eine Durchführung der Oberleitungsverschwenkungen durch einen anderen AN hätte einen hohen Bedarf an Kosten zur Einarbeitung in das Projekt zur Folge, sowie weitere Aufwände zu Baustelleneinrichtung und Logistik. Die Durchführung ist insbesondere terminlich eng an die Durchführung der restlichen beauftragten Leistung gekoppelt, weshalb hohe Aufwände bzgl. Logistik, Koordination und Schnittstellenmanagement entstehen würden. Durch Einbindung eines weiteren AN für die Leistungserbringung müssen die Kosten für die Einarbeitung in das Projekt sowie das Risiko gegenseitiger Behinderungen und Verzögerungen einkalkuliert werden. Der AN, als Durchführender der Bohrleistung hat dazu direkte Einsicht welche Bohrstellen besonders kritisch für Gleislageveränderungen sind. Eine übergeordnete Koordination der AN durch den AG erzeugt zusätzlichen Aufwand. // MKA06: Eine Durchführung der geänderten Leistung durch einen anderen AN hätte einen hohen Bedarf an Kosten zur Einarbeitung in das Projekt zur Folge, sowie weitere Aufwände zu Baustelleneinrichtung und Logistik. Die Durchführung ist eng an die Durchführung der restlichen beauftragten Leistung gekoppelt, weshalb hohe Aufwände bzgl. Logistik, Koordination und Schnittstellenmanagement entstehen würden. Zusätzlich müsste kurzfristig ein weiterer Unternehmer gefunden werden, der in der Lage ist, die Leistung im Rahmen der bestehenden Sperrpause umzusetzen, um nicht größere betriebliche Einschränkungen zu kreieren. Durch Einbindung eines weiteren AN für die Leistungserbringung müssen die Kosten für die Einarbeitung in das Projekt sowie das Risiko gegenseitiger Behinderungen und Verzögerungen einkalkuliert werden. Eine übergeordnete Koordination der AN durch den AG erzeugt zusätzlichen Aufwand.
- 14.10.2025 01 - Eine Durchführung der geänderten Leistung durch einen anderen AN hätte einen hohen Bedarf an Kosten zur Einarbeitung in das Projekt zur Folge, sowie weitere Aufwände zur Baustelleneinrichtung. Die Durchführung ist eng an die Durchführung der übrig beauftragten Leistung gekoppelt, weshalb hohe Aufwände bzgl. Logistik entstehen würden. Durch Einbindung eines weiteren AN für die Leistungserbringung müssen die Kosten für die Einarbeitung in das Projekt sowie das Risiko gegenseitiger Behinderungen und Verzögerungen einkalkuliert werden. Eine übergeordnete Koordination der AN durch den AG erzeugt zusätzlichen Aufwand. 02 - Eine Durchführung des Gleismonitorings durch einen anderen AN hätte einen hohen Bedarf an Kosten zur Einarbeitung in das Projekt zur Folge, sowie weitere Aufwände zu Baustelleneinrichtung und Logistik. Die Durchführung ist eng an die Durchführung der restlichen beauftragten Leistung gekoppelt, weshalb hohe Aufwände bzgl. Logistik, Koordination und Schnittstellenmanagement entstehen würden. Durch Einbindung eines weiteren AN für die Leistungserbringung müssen die Kosten für die Einarbeitung in das Projekt sowie das Risiko gegenseitiger Behinderungen und Verzögerungen einkalkuliert werden. Der AN, als Durchführender der Bohrleistung hat dazu direkte Einsichte welche Bohrstellen besonders kritisch für Gleislageveränderungen sind. Eine übergeordnete Koordination der AN durch den AG erzeugt zusätzlichen Aufwand.
- 14.10.2025 01 - Eine Durchführung der geänderten Leistung durch einen anderen AN hätte einen hohen Bedarf an Kosten zur Einarbeitung in das Projekt zur Folge, sowie weitere Aufwände zur Baustelleneinrichtung. Die Durchführung ist eng an die Durchführung der übrig beauftragten Leistung gekoppelt, weshalb hohe Aufwände bzgl. Logistik entstehen würden. Durch Einbindung eines weiteren AN für die Leistungserbringung müssen die Kosten für die Einarbeitung in das Projekt sowie das Risiko gegenseitiger Behinderungen und Verzögerungen einkalkuliert werden. Eine übergeordnete Koordination der AN durch den AG erzeugt zusätzlichen Aufwand. 02 - Eine Durchführung des Gleismonitorings durch einen anderen AN hätte einen hohen Bedarf an Kosten zur Einarbeitung in das Projekt zur Folge, sowie weitere Aufwände zu Baustelleneinrichtung und Logistik. Die Durchführung ist eng an die Durchführung der restlichen beauftragten Leistung gekoppelt, weshalb hohe Aufwände bzgl. Logistik, Koordination und Schnittstellenmanagement entstehen würden. Durch Einbindung eines weiteren AN für die Leistungserbringung müssen die Kosten für die Einarbeitung in das Projekt sowie das Risiko gegenseitiger Behinderungen und Verzögerungen einkalkuliert werden. Der AN, als Durchführender der Bohrleistung hat dazu direkte Einsichte welche Bohrstellen besonders kritisch für Gleislageveränderungen sind. Eine übergeordnete Koordination der AN durch den AG erzeugt zusätzlichen Aufwand.
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Auftrag wurde zugeschlagen
1 Veröffentlichung
- 16.07.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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