AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/302467) · Abgerufen am 02.09.2026 17:23 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b9132d14-083f-4eae-9d81-d811af34547e/

Heizung Sanitaer u Kaelteanlagen

Notice-ID: b9132d14-083f-4eae-9d81-d811af34547e · Procedure-ID: 76500221-9407-48f0-94da-05b1ae955053

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Stammdaten

Auftraggeber
Staatliches Bauamt München 2, München
Veröffentlicht
26.08.2026
Frist (Submission)
28.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45300000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

LT Max, Techniksanierung Kellergeschoss Im Bayerischen Landtag, Maximilianeum, findet in den Untergeschossen eine Gesamtsanierung der technischen Gebäudeausstattung statt. Es werden neue Heizungs- u. Kälteverteiler inklusive Pumpen und sonstiger hydraulischer Peri-pherie aufgebaut u. die Versorgung über neue Rohrleitungen bis zu definierten Übergabepunkten ins Obergeschoss sichergestellt. Nach Umschluss der Versorgung auf die neuen Pumpengruppen und Rohrleitungen werden die alten Rohrleitungen u Hydraulikstrecken vollumfänglich demontiert. In geringem Umfang finden Sanitärmaßnahmen für neue Dusch- und Toilettenanlagen statt. Rohre Press ca. 300m Rohre Stahl geschweißt ca. 3000m Rohre Guss ca. 500m Rohre PVC ca. 50m Demontage Rohre ca. 3000m Verteiler Kälte 1 St. Verteiler Heizung 2 St. Pufferspeicher 1 St. Frischwasserstation 1 St. WCs 6 St. Urinale 3 St. WT 15 St. Duschen 2 St. Küchenspüle 2 St. Pumpen 44 St. Regelventile 40 St. ULKs 5 St

Vertragslaufzeit

Beginn
02.11.2026
Ende
30.06.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

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