AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 08:54 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b9467b9b-e670-4a02-9bb2-d015111e218b/

Planungsleistungen zur Erhöhung der Förderrate des Thermalwassers der Geothermie-Anlage Unterschleißheim

Notice-ID: b9467b9b-e670-4a02-9bb2-d015111e218b · Procedure-ID: af081fed-1a34-448e-8012-6d2d02e2c0e4

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Stammdaten

Auftraggeber
GTU Geothermie Unterschleißheim AG, Unterschleißheim
Veröffentlicht
10.12.2024
Frist (Submission)
23.01.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Energie & Umwelt
Geschätzter Wert
650.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Ingenieurleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung nach §§ 53 ff HOAI und Anlage 15 HOAI 2021 in den Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 sowie in der Leistungsbeschreibung und Ingenieurvertrag genannte besondere Leistungen mit dem Ziel einer Erhöhung der Förderrate des Thermalwassers und des dafür notwendigen Umbaus oder Neubaumaßnahmens bzw. Anpassungen am Bestand bzw. an Bauteilen an allen relevanten Betriebsorten des Geothermie-Kreislaufs unter Berücksichtigung der erhöhten Strömungsgeschwindigkeiten bzw. Druckverlusten bei der Förderratenerhöhung auf mindestens 120 l/s, möglicherweise auf 130 l/s.

Vertragslaufzeit

Beginn
11.03.2025
Ende
31.12.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
50 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).