AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Großer Sprudel - Sanierung und Verlegung Brunnentechnik: Estricharbeiten / Wärme- und Trittschalldämmung, Estrich, etc.
Stammdaten
- Auftraggeber
- Ahrtal Marketing GmbH, Bad Neuenahr-Ahrweiler
- Veröffentlicht
- 28.10.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45262320 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler beabsichtigt, den im Zuge der Flutkatastrophe von Juli 2021 zerstörten Kurpark wiederherstellen und hat ihre Tochtergesellschaft, die Marketing GmbH, mit der Steuerung der Widerherstellung beauftragt. Der Kurpark von Bad Neuenahr beherbergt die Heilquelle "Großer Sprudel", dessen Brunnentechnik und Anlagen bei der Flutkatastrophe im Juli 2021 zerstört wurden. Ursprünglich war die Brunnentechnik in einem separaten Gebäude auf dem Gelände des Thermalbadehauses gegenüber dem Kurpark untergebracht. Durch die Flut wurde dieses Gebäude zerstört und es besteht nun die Notwendigkeit, die Brunnentechnik wieder aufzubauen. Aufgrund der funktionalen Zugehörigkeit der Wasserförderung zur Quelle im Kurpark besteht ein Bedarf, die Brunnentechnik in unmittelbarer Nähe der Quelle wieder aufzubauen. Die neue Brunnentechnik wird im Untergeschoss des Bestandsgebäudes der Kurparkterrasse angeordnet. Hierzu wird bauseits eine ca. 24 m² große Deckenöffnung zwischen Untergeschoss und Erdgeschoss hergestellt.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 20.03.2026
- Ende
- 31.12.2031
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 2 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Ausschreibung
- Zuschlag
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.