AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCRHJC4/documents) · Abgerufen am 04.10.2026 19:07 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ba951c78-d866-4246-98db-c4f125c1be0c/

Baumkontrollen für die Landeshauptstadt Potsdam

Notice-ID: ba951c78-d866-4246-98db-c4f125c1be0c · Procedure-ID: 01a85a91-acf8-442f-8b0d-68cf6ce00263

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Stammdaten

Auftraggeber
Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement, Potsdam
Veröffentlicht
13.09.2026
Frist (Submission)
13.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
77211500 — Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand des Vertrages ist die Baumkontrolle zur Beurteilung der Verkehrssicherheit öffentlicher Bäume im Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam. Es handelt sich um den Baumbestand im öffentlichen Straßenland, auf Liegenschaften in Verwaltung des Fachbereiches Grün- und Verkehrsflächen und auf dem Jüdischen Friedhof in Verwaltung der unteren Denkmalschutzbehörde sowie um alle Bäume des Bereichs Friedhof.

Lose

6 Lose (max. 6 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
65 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).