AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Unterhaltsreinigung des Lager- und Bürogebäudes an der Roermonder Straße
Stammdaten
- Auftraggeber
- Universitätsklinikum Aachen AöR, Aachen
- Veröffentlicht
- 11.06.2025
- Frist (Submission)
- 15.07.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
- Grüne Beschaffung
- Ja
Beschreibung
Die zur Ausschreibung gelangenden Unterhaltsreinigungsleistungen sollen für die Uniklinik RWTH Aachen AöR, nachfolgend UKA genannt, durch ein Dienstleistungsunternehmen erbracht werden. Ausgeschrieben werden die nachfolgend aufgeführten Dienstleistungen: - Unterhaltsreinigung des Lager- und Bürogebäudes an der Roermonder Straße 609 - Sonderreinigungen (nach Bedarf) Die zu reinigenden Flächen entnehmen Sie bitte dem Raumbuch (vgl. Anlage 1 ). . Ziel der Vergabe ist es, einen Dienstleistungspartner zu finden, der in der Lage ist, die qualitativen Anforderungen des UKA kombiniert mit den maximal möglichen wirtschaftlichen Effekten zu erfüllen. Die Leistungserbringung wird hierbei in Form von Service-Level-Agreement (SLA) definiert. In den SLA wird das Ergebnis bzw. der zu prüfende Leistungsinhalt konkret beschrieben. Auf Basis der SLA und eines transparent zu gestaltenden Kontrollsystems werden die Ergebnisse geprüft und bewertet. Die Abweichungen werden anhand ihrer Bedeutung gewichtet und in einem Punktesystem so erfasst, dass gravierende Abweichungen von der vereinbarten Leistung (vereinbarte Leistung = 100%) zu einem anteiligen Rechnungsabschlag führen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.10.2025
- Ende
- 30.09.2028
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 56 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 15.07.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.