AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YURM7GV/documents) · Abgerufen am 27.08.2026 07:11 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/bb54b0d9-45c2-4b8a-863e-6784bfa20196/

Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten

Notice-ID: bb54b0d9-45c2-4b8a-863e-6784bfa20196 · Procedure-ID: 86395828-01d4-4765-b46e-1e620b7e3cf4

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Stammdaten

Auftraggeber
Sprinkenhof GmbH, Hamburg
Veröffentlicht
23.08.2026
Frist (Submission)
21.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45261410 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Spiel- und Veranstaltungsstätte Kampnagel soll modernisiert und erweitert werden. Derzeit sind bereits zwei Gebäudekörper vorhanden, die Hallen haben bis zu 2 Obergeschosse mit einer BGF von 15.673 m². Das Verwaltungsgebäude umfasst 5 Obergeschosse mit einer BGF von 3.573 m². Einer der Neubauten wird als Residenzgebäude geplant. Dieses umfasst Wohneinheiten von Künstlern auf 6 Etagen und hat eine BGF von 1.845 m². Die K7 ist oberhalb der Hallen als Neubau mit einer BGF von 7.606 m² geplant. Es umfasst 2 Obergeschosse mit doppelter Raumhöhe und Zwischengeschossen in Teilbereichen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.05.2027
Ende
31.10.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).