AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Kauf von IT-Arbeitsplatz Hardware - Rahmenvereinbarung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landesbaudirektion Bayern, Ebern
- Veröffentlicht
- 28.08.2025
- Frist (Submission)
- 20.10.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 30200000 — Büromaschinen und Computer
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 4.750.435 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rahmen-Maximum
- 5.223.150 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Gegenstand der vertraglichen Leistungen ist der Kauf und die Lieferung von IT Arbeitsplatz-Hardware für die Behörden im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB)
Lose
5 Lose (max. 5 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 5 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Monitore
- Geschätzter Wert
- 1.568.390 €
Los 2 — PC
- Geschätzter Wert
- 85.560 €
Los 3 — Thin Client
- Geschätzter Wert
- 263.120 €
Los 4 — Standard Notebook
- Geschätzter Wert
- 2.359.365 €
Los 5 — Advanced und Power Notebook
- Geschätzter Wert
- 474.000 €
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2026
- Ende
- 31.12.2027
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 59 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 20.10.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Nordbayern - Regierung von Mittelfranken, Ansbach
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).