AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 10.07.2026 20:45 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/bd00a737-a0d9-45fb-bb84-00b168bc12f0/

RV über die Lieferung von Arbeitsschutz

Notice-ID: bd00a737-a0d9-45fb-bb84-00b168bc12f0 · Procedure-ID: 9965e1d8-7817-4d3e-9103-3fef81b451d0

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Stammdaten

Veröffentlicht
08.07.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
33735100 — Medizintechnik
Branche
Textilien & Arbeitsschutz
Auftragsvolumen (Rahmen)
650.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die KoPart eG ist die Einkaufsgenossenschaft des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen. Ihre Mitglieder sind Kommunen und Unternehmen in öffentlicher Trägerschaft. Für eine Reihe dieser Mitgliedskommunen (Teilnehmer am elektronischen Katalogeinkauf der KoPart, sowie mögliche zukünftige Mitglieder) beabsichtigt die KoPart eG, Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Arbeitsschutz zu vergeben. Der Kreis, der am elektronischen Katalogeinkauf teilnehmenden Mitglieder kann jederzeit aus dem Mitgliederkreis der KoPart erweitert werden. Daneben können auch weitere öffentliche Auftraggeber Mitglied der KoPart eG werden und dann auf die Rahmenvereinbarungen zurückgreifen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2026
Ende
31.07.2030

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Hugo Roth GmbH
Vertragsabschluss
30.06.2026
Zuschlagsentscheidung
30.06.2026
Angebotsspanne
281.115 – 281.115 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).