AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Lieferung, Verlegung und Montage von 110kV-Kabel für 14 Maßnahmen von MVV Netze und GHO
Stammdaten
- Auftraggeber
- MVV Netze GmbH, Mannheim
- Veröffentlicht
- 07.04.2025
- Frist (Submission)
- 07.05.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 31321300 — Elektrische Ausrüstung
- Branche
- Energie & Umwelt
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Die Gesellschaft für Hochspannungsbau Offenbach mbH (GHO) und die MVV Netze GmbH (MVV) beabsichtigen den Bau verschiedener 110-kV-Kabelverbindungen in den jeweiligen Versorgungsgebieten (Stadt und Kreis Offenbach, Stadtgebiet Mannheim und näheres Um-land). In dieser Ausschreibung sind die Bedarfe für insgesamt 14 Einzelmaßnahmen von GHO und MVV enthalten. Sie umfasst die Lieferung der 110-kV-Kabel, die Verlegung in einer bestehenden Leerrohrtrasse sowie die Montage der Muffen und Endverschlüsse. Für die Maßnahmen der GHO sind ebenfalls anfallende Tiefbauarbeiten enthalten. Jede Einzelmaßnahme stellt ein eigenständiges Projekt dar und ist somit ein einzelnes Los. Es kann für jedes Los ein Teilnahmeantrag/Angebot abgegeben werden oder nur für einzelne Lose. Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß den in den Ausschreibungsunterlagen beschriebenen Auswahlkriterien. Dabei wird jedes Los separat bewertet. Auftraggeber sind: - Los 1 bis 7: Gesellschaft für Hochspannungsbau mbh (GHO), Andrestraße 71, 63067 Offenbach - Los 8 bis 14: MVV Netze GmbH, Luisenring 49, 68142 Mannheim
Lose
14 Lose (max. 14 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2026
- Ende
- 31.12.2030
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 07.05.2025
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.